Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren in der Regel einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist (etwa über Bebauungsplan und Vorgaben der jeweiligen Gemeinde). Danach folgt die Einreichung des Bauantrags samt Bauvorlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Erst wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erteilt die Behörde die Genehmigung – oder sie fordert Nachbesserungen an. Der entscheidende Unterschied zwischen den Bundesländern liegt weniger im Grundprinzip als in der konkreten Ausgestaltung. Zwar orientiert sich das Verfahren an der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO) als Vorbild, doch die Landesbauordnungen regeln, wie weit das Genehmigungsverfahren im Detail reicht. Dazu gehört beispielsweise, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei behandelt werden, wer als bauvorlageberechtigt gilt und wie die Behörde die einzelnen Prüfschritte organisiert. Auch bei digitalen Angeboten gibt es Unterschiede: Einige Bundesländer stellen digitale Antragswege oder Online-Services bereit, andere setzen stärker auf klassische Einreichungen. Für Bauherr:innen heißt das: Der Ablauf ist zwar ähnlich, aber die praktischen Schritte und Anforderungen sollten immer anhand der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands geprüft werden, bevor der Antrag vorbereitet wird. So vermeiden Sie, dass Unterlagen oder Zuständigkeiten nicht zu den Vorgaben vor Ort passen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Willich
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Willich. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren früh klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob es stattdessen als verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei behandelt wird. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Änderungen an der Nutzung lohnt der Blick in die landesrechtlichen Vorgaben, weil der Umfang solcher Ausnahmen nicht überall gleich ausfällt. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, bleiben Regeln aus dem Planungsrecht und dem Nachbarschutz relevant. Wer unsicher ist, sollte die Bauunterlagen und Zuständigkeiten vorab sorgfältig abstimmen. So vermeiden Sie spätere Verzögerungen durch Rückfragen oder Nachforderungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Willich.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.